Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben – Pflicht, aber kein Hexenwerk! (2025)

Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben – Pflicht, aber kein Hexenwerk! (2025)

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist für jeden Arbeitgeber Pflicht – egal, ob großes Industrieunternehmen oder kleiner Handwerksbetrieb. Doch gerade in Kleinbetrieben wird dieses Thema oft vernachlässigt, sei es aus Unwissenheit, Zeitmangel oder der Annahme, dass es für den eigenen Betrieb gar nicht so relevant sei. Dabei ist die GBU nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wertvolles Werkzeug, um Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und sogar Kosten zu sparen.

Gesetzliche Grundlage – Kein Spielraum für Ausreden

Laut dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von der Größe des Unternehmens. Das bedeutet: Auch kleine Betriebe mit nur wenigen Beschäftigten müssen potenzielle Gefahren im Arbeitsalltag systematisch erfassen und Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergreifen. Zudem verlangen verschiedene Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Arbeitsplätzen. Auch die Berufsgenossenschaften fordern eine Dokumentation der GBU, denn im Schadensfall kann ein fehlendes oder unzureichendes Dokument schnell teuer werden – sei es durch Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung.

Warum scheuen viele Kleinunternehmer die Gefährdungsbeurteilung?

Viele kleine Unternehmen haben Angst vor dem vermeintlichen Bürokratiemonster „Gefährdungsbeurteilung“. Fragen wie „Wo soll ich anfangen?“, „Brauche ich dafür spezielle Software?“ oder „Muss ich alles allein machen?“ führen dazu, dass das Thema aufgeschoben oder nur halbherzig umgesetzt wird. Doch hier kommt die gute Nachricht: Die Gefährdungsbeurteilung muss nicht kompliziert sein! Mit einer strukturierten Herangehensweise und der richtigen Unterstützung lässt sich die Aufgabe ohne großen Aufwand bewältigen.

So geht´s – Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung:
Bild: IFA
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung Bild: IFA
Schritt 1: Erfassen der Betriebsorganisation und der Arbeitsbereiche
Schritt 2: Erfassen der Tätigkeiten
Schritt 3: Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen
Schritt 4: Beurteilen des Risikos
Schritt 5: Schutzziele und Maßnahmen festlegen
Schritt 6: Maßnahmen umsetzen
Schritt 7: Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen kontrollieren

Weitere Infos zum Beispiel zur Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege finden Sie in der DGUV-Information 207-033.

Mein Angebot: Sicherheit ohne Stress

Wenn Sie sich jetzt denken: „Das klingt ja machbar, aber wann soll ich das noch erledigen?“ – genau dafür bin ich da! Als erfahrene Sicherheitsfachkraft unterstütze ich Sie dabei, die Gefährdungsbeurteilung schnell, pragmatisch und rechtssicher umzusetzen.

Was ich Ihnen biete:
✔ Individuelle Beratung, speziell für Kleinbetriebe
✔ Erstellung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung
✔ Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
✔ Praxisnahe Lösungen statt komplizierter Theorie

So sorgen Sie nicht nur für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb, sondern vermeiden auch Ärger mit Behörden und Versicherungen – ohne sich in Papierkram zu verlieren!

Jetzt unverbindlich beraten lassen! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Betrieb sicher bleibt – mit minimalem Aufwand und maximaler Wirkung. Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen!

Melden Sie sich einfach über meine Kontaktseite.

Teilen auf: 

LinkedIn

Arbeitsschutz smart

maßgeschneiderte Lösungen für Klein- und Kleinstunternehmen, um Arbeitsschutz effektiv, gesetzeskonform und praxisnah in den Betriebsalltag zu integrieren.

Optimieren Sie Ihren Arbeitsschutz

Weitere Beiträge